Neben der Anlageentscheidung gibt es weitere Themen, die Sie für sich frühzeitig klären sollten.
Was, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können? Unfall, Krankheit, Altersschwäche, viele Umstände können dazu führen, dass Menschen sich nicht mehr um ihre Angelegenheiten kümmern können. Vollmachten, Testamente und Verfügungen helfen hier weiter. Es ist schon fast eine klassische Situation: Ein Ehepaar sitzt nach vielen Jahren der Ehe beisammen und trauen sich endlich, über Krankheit und Tod zu sprechen. Sie wissen, dass sie längst hätten handeln sollen, auch mit Rücksicht auf die Angehörigen. Wer kümmert sich um Pflege, Geld oder das Haus, wenn einer der Partner dazu nicht mehr in der Lage ist? Wer trifft die Entscheidungen? Ist unser Lebensstandard finanziell gesichert, wenn einer pflegebedürftig wird? Das Nachdenken über Vorsorgevollmachten, Testamente, Pflegeversicherungen und weitere Absicherungen setzt oft erst im Alter ein. Dabei sollte niemand diese Themen vor sich herschieben.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Viele glauben, dass der Ehepartner oder die Kinder im Notfall automatisch zur rechtlichen Vertretung berechtigt sind. Das ist aber nicht der Fall. Rein rechtlich sind Partner oder Kinder nicht besser gestellt als Fremde. Ohne Vollmacht übernimmt zunächst der Staat die rechtliche Vertretung und bestimmt einen Betreuer. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie unter anderem Vermögensvorsorge, Firmengeschicke und medizinische Fürsorgewünsche regeln. Es gibt hier viele Ausgestaltungsmöglichkeiten. Lassen Sie sich zu diesen Themen ausführlich beraten. Bei Bedarf steht hier in jedem Bereich ein erstklassiger Spezialist für Sie bereit. Diesen Service können Sie bei uns zum Teil kostenlos erhalten. Sprechen Sie uns an.
Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern auf die Zukunft vorbereitet zu sein.
Perikles
griechischer Staatsmann (500-429 v. Chr.)